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Neue Satzungen für die Kindereinrichtungen

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Neue Satzungen für die Kindereinrichtungen

Liebe Eltern,

wie bereits durch die öffentliche Bekanntmachung in den Stadtnachrichten am 22.07.2026 bekannt gegeben, treten die neue

  • Benutzungssatzung sowie die neue
  • Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen der Stadt Markkleeberg

zum 01.09.2026 in Kraft.

Die Benutzungssatzung enthält wichtige Informationen zum Besuch unserer Kindertageseinrichtungen und regelt die Rahmenbedingungen für die Betreuung Ihrer Kinder. Die Gebührensatzung informiert über die aktuell geltenden Elternbeiträge und die entsprechenden Regelungen zur Erhebung der Benutzungsgebühren.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie bitten, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Eine wichtige Änderung ist z.B. im § 8 /4 zur Kündigung und Vertragsveränderung nachzulesen.

Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt.

https://www.markkleeberg.de/buerger-rathaus/rathaus/ortsrecht-satzungen/Stichwort/schulen-kita-und-sport

Sollten Sie Fragen zu den Satzungen oder zu einzelnen Regelungen haben, können Sie sich jederzeit gerne an die Hortleitung oder die Stadtverwaltung wenden.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und freuen uns darauf, Ihre Kinder auch weiterhin in unseren Kindertageseinrichtungen begleiten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

K. Kneisel und M. Stille

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